Let’s talk about … Presserat!
Der Österreichische Presserat versteht sich nach eigenen Angaben “als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient”. Was das genau bedeutet, möchten wir mit Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Vereins zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat, im Live-Studiogepräch diskutieren. Es erwartet Euch ein Gespräch über das Zustande kommen, die aktuelle Situation und die zukünftige Ausrichtung des Presserats. Außerdem freuen wir uns ebenfalls darauf Lea Six, Aktivistin der Sektion 8 in der SPÖ Alsergrund, im Studio zu begrüßen.
Liebe Redaktion von Radio Stimme,
da Ihr ein Gespräch mit Herrn Warzilek geführt habt oder führen werdet, im Folgenden einige Informationen zum Umgang des Presserats mit Nationalsozialistischem Gendankengut, bzw. Anregungen, womit man den Preesserat meiner Meinung nach konfrontieren sollte:
Sachverhalt: Im November 2014 hatte das Format in seiner Ukraineberichterstattung ein Bild des Bataillon Asow veröffentlicht und trotz der klar erkennbaren Nazisymbole auf deren Fahnen, dieses ohne weiteren Kommentar, als “Befreiungseinheit ” bezeichnet, die auf den “Kampf” im Osten der Ukraine “eingeschworen” worden sei, um die “abtünnigen Gebiete wieder zu befreien”. Dass das Bataillon Asow von der nefaschistischen Sozial-Nationalen Versammlung (SNA) gegründet und deren Obmann Andrij Bilezkyj geführt wird, der seine Truppe als Speerspitze des Kampfes der weißen Rasse gegen die semitisch-geführten Untermenschen betrachtet (“The historic mission of our nation in this critical moment is to lead the White Races of the world in a final crusade for their survival”, laut “The Telegraph”, 11. 8. 14:, Ukraine crisis: the neo-Nazi brigade fighting pro-Russian separatists) ist bekannt, und hat auch die UNO die schweren Übergriffe dieser Befreier gegen die Zivilbevölkerung in diversen Berichten regelmäßig kritisiert.
1. Erstaunlich war nur, dass der Österreichische Presserat in dieser gröblichen Verharmlosung von gegenwärtig in der Ostukraine mordenden Nazimilizen zu Befreiern Ihrer Opfer ….
• ….. keinerlei Verstoß des Ehrenkodex der Östereichischen Presse erkennen will, (Schreiben von Herrn Warzilek vom 17. 12. 2014)
• ….. kein statutengemäßes Verfahren einzuleiten für notwendig befunden hat, (Schreiben von Herrn Warzilek vom 17. 12. 2014) ….
• …. und für diese Haltung keinerlei Begründung zu geben bereit war, wie dies sonst den Usancen des Presserats entspricht.
2. Noch mehr nach Verdrängung riecht es, wenn der Presserat völlig außerhalb seiner eigenen Verfahrensordnung eine Alibibriefchen an die Redaktion schreibt, indem er nur anregt, die Bilder von Nazis in Hinkunft wegzulassen, es aber nicht für notwendig hält, ….
• ….. die Bildbeschriftung zu berichtigen, und ….
• …. die Leser über den Charakter der abgebildeten Einheit zu informieren.
3. Das geschilderte Vorgehen von Format verletzte also nach Ansicht des Presserates, weder ….
• ….. den der „Wahrheitsfindung und Korrektheit verpflichteten Gebrauch der Pressefreiheit“, noch …
• ….. die „Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren“, oder ….
• …. „journalistisches Selbstverständnis und Anstand“, dem „eine freiwillige Richtigstellung“ entspräche, wenn „einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat“ (Ehrenkodex für die österreichische Presse, Fassung vom 02.12.2013, Präambel, 2.1, 2.4)
4. Dass der Presserat sich für ein solches Vorgehen, damit verteidigt, dass der ohnehin die Verunglimpfung der vergangenen Opfer durch Verharmlosung der vergangenen Täter verurteile (Schreiben von Herrn Warzilek vom 17. 12. 2014), offenbart den ganzen Opportunismus des Presserats und seine Unterwürfigkeit gegenüber aktuellen politischen Akteuren, die zu kontrollieren sich die Presse so gern rühmt. Wer antifaschistisch sein will, ist es entweder überall und immer (nicht nur nach einem halben Jahrnundert) oder gar nicht. Sollten sich die zahlreichen zivilen Opfer des Bataillon Asow in der Ostukraine (Vgl. dazu Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Report on the human rights situation in Ukraine 15 December 2014) nicht pauschal verunglimpft fühlen, wenn die Täter im Format als „Befreier“ vorkommen? Wenn der Vergleich von „Sachschäden ….. mit gezielten und staatlich unterstützten Ausschreitungen gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus rassistischen Gründen, die mit der Ermordung zahlreicher Menschen einhergingen“, wie der Presserat in seiner Verurteilung der Mölzerpostille (Verfahren 2014/021 vom 26. 3. 2014) schreibt, diesen Tatbestand erfüllt, ist nicht nachzuvollziehen, dass die Bezeichnung (nicht der implizite Vergleich) einer bewaffneten Nazitruppe als „Befreiungseinheit“, deren gezielten und staatlich unterstützten Ausschreitungen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aus rassistischen, ethnischen und politischen Gründen, die mit der Ermordung zahlreicher Zivilisten einhergeht, dem nicht genügen sollte.
Ich empfehle daher Herrn Warzilek Folgendes zu fragen:
1. Ist der Presserat dem Antifaschismus verpflichtet oder der jeweils gerade aktuellen PR-Linie des State Departments – und anderer Staatskanzleien, die in der Ukraine eben gerade Nazimilizen ihre Drecksarbeit machen lassen?
2. Schützt der Presserat die Opfer von Nazis nur dann vor der Verunglimpfung, wenn diese und ihre Mörder schon lange tot sind?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Oberdammer